Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ralf Tillmann Consulting
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Ralf Tillmann Consulting nur an, wenn Ralf Tillmann Consulting ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Ralf Tillmann Consulting maßgebend.
§ 2 Leistungen von Ralf Tillmann Consulting
1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Ralf Tillmann Consulting nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von Ralf Tillmann Consulting auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über Zeitpunkt, Art und Umfang der empfohlenen Maßnahmen. Die Beauftragung, Projektleitung und Umsetzungsverantwortung liegen ausschließlich beim Auftraggeber.
2. Der Umfang und die genaue Art der Dienstleistung wird einzelvertraglich geregelt. Die Ralf Tillmann Consulting ist weisungsfrei und an keine Arbeitszeit und an keinen Arbeitsort gebunden.
3. Ralf Tillmann Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass Ralf Tillmann Consulting keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet.
4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Ralf Tillmann Consulting ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen
Ralf Tillmann Consulting ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.
§ 4 Mitwirkungspflicht
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ralf Tillmann Consulting unentgeltlich nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vor und während der Auftrags zu übermitteln und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Ralf Tillmann Consulting eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
3. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung unterlässt, hat er die infolgedessen entstehenden Ausfall- und /oder Wartezeiten, welche durch Ralf Tillmann Consulting dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Als weitere Folge hat Ralf Tillmann Consulting nach setzen einer angemessenen Nachfrist das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Die bis dahin erbrachten Leistungen und erfolgten Kosten werden entsprechend der vorgesehenen Vergütungs- und Zahlungsregelungen abgerechnet. Schadenersatzansprüche von Ralf Tillmann Consulting bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
2. Ralf Tillmann Consulting ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechen-zentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdaten-verarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat Ralf Tillmann Consulting deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter Email einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies Ralf Tillmann Consulting mitteilen.
§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen
1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von Ralf Tillmann Consulting zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der Ralf Tillmann Consulting zu.
2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von Ralf Tillmann Consulting zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
3. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse von Ralf Tillmann Consulting an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ralf Tillmann Consulting, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Der Ralf Tillmann Consulting steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungs-recht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Ralf Tillmann Consulting unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Vergütung
1. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart.
2. Ralf Tillmann Consulting ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Neben dem Honoraranspruch gemäß Absatz 1 steht Ralf Tillmann Consulting noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.
4. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatz-anspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
5. Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.
6. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
7. Mit Zahlung von Rechnungen der Ralf Tillmann Consulting durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
8. Einwendungen gegen Rechnungen der Ralf Tillmann Consulting sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
9. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält Ralf Tillmann Consulting einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat Ralf Tillmann Consulting zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
§ 9 Verschwiegenheit
Ralf Tillmann Consulting verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Ralf Tillmann Consulting erforderlich ist. Ralf Tillmann Consulting ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungs-bedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.
§ 10 Haftung
1. Die Haftung der Ralf Tillmann Consulting für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Sie ist im Falle von Fahrlässigkeit der Höhe nach auf EUR 250.000,00 je Schadensfall begrenzt. Ralf Tillmann Consulting haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten); bei letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Ralf Tillmann Consulting haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn bei dem Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Die Haftung der Ralf Tillmann Consulting entfällt für den Fall, dass sich der Schaden auf nicht richtige oder nicht vollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen lässt, der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung die Leistungen oder Teile der vertraglich bestimmten Leistungen verändern oder wenn der Schaden auf die unsachgemäße Umsetzung der in den Auftragsleistungen oder in den dazugehörigen Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber beruht.
§ 11 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die Ralf Tillmann Consulting verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der Ralf Tillmann Consulting Vorsatz zur Last fällt.
§ 12 Kündigung des Vertragsverhältnisses
Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Beendigung des Auftrags
Der Ralf Tillmann Consulting erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt die Ralf Tillmann Consulting dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der Ralf Tillmann Consulting schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Düsseldorf, der Sitz der Ralf Tillmann Consulting. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.
Stand: Juni 2022
Ralf Tillmann Consulting | Haydnstraße 55 | D-40593 Düsseldorf | www.tillmann-works.de